Am Dienstagnachmittag kam es gegen 15:00 Uhr auf der Sielower Landstraße in Cottbus/Chóśebuz zu einem Verkehrsunfall zwischen einem VW und einem MERCEDES der E-Klasse. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Beide Fahrzeuge blieben fahrbereit, der entstandene Schaden wird auf rund 2.000 Euro geschätzt.
Doch anstatt sich mit dem anderen Unfallbeteiligten zu verständigen oder die Polizei zu informieren, entschied sich die 67-jährige Fahrerin des MERCEDES dafür, einfach weiterzufahren. Der andere Beteiligte alarmierte daraufhin die Polizei.
Die Beamten konnten die Fahrerin wenig später an ihrer Wohnanschrift ausfindig machen. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Unfallflucht – offiziell „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ – eingeleitet. Zudem wurden an beiden Fahrzeugen Spuren gesichert.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die Polizei mahnt erneut zur Verantwortung im Straßenverkehr – auch bei vermeintlich kleineren Blechschäden.