Feuerwerk nur mit Verantwortung: Das gilt zum Jahreswechsel in CottbusFoto © Cottbus Daily (KI)

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 – darunter Böller, Raketen und Batterien – ist in diesem Jahr vom 29. bis 31. Dezember 2025 erlaubt. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz erinnert dabei an wichtige Regeln für einen sicheren Umgang.

Manuel Helbig, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Sicherheit, appelliert: „Nutzen Sie nur zugelassene Pyrotechnik und verzichten Sie auf illegale Böller. Kugelbomben & Co. sind lebensgefährlich.“ Auch das ordnungsgemäße Entsorgen der Reste ist entscheidend, um Straßen und Gehwege sicher zu halten.

Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist erst ab 18 Jahren erlaubt – auch an Silvester. Zusätzlich sind Raketen und Böller nicht in der Nähe von Tankstellen, Brennstofflagern, sowie medizinischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, dem Tierpark und dem Tierheim gestattet.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden. Die Stadt setzt auf Vernunft statt Verbote – und wünscht einen sicheren und friedlichen Start ins neue Jahr.

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