Ein Todesfall – und plötzlich tausend Fragen: Was jetzt zuerst zu tun istFoto © Cottbus Daily (VL)

Der Tod eines Angehörigen trifft viele Menschen unvorbereitet. Neben der Trauer entstehen sofort viele Fragen: Wen muss ich jetzt informieren? Was muss sofort erledigt werden – und was kann noch warten? Tina Scheider, Bestattungsfachkraft vom Bestattungsunternehmen Scheider erklärt, welche Schritte in den ersten Stunden und Tagen nach einem Todesfall wichtig sind.

Der erste Ansprechpartner ist immer ein Arzt. Er muss den Tod offiziell feststellen und stellt die sogenannte Todesbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument können weitere Schritte – etwa die Überführung durch ein Bestattungsunternehmen – nicht erfolgen.

Wer den Arzt verständigt, hängt davon ab, wo der Mensch verstorben ist. Stirbt jemand zu Hause, müssen die Angehörigen selbst den Arzt rufen. Gleichzeitig kann bereits ein Bestattungsunternehmen informiert werden. Die Überführung darf jedoch erst stattfinden, nachdem der Arzt vor Ort war.

In Pflegeheimen oder Krankenhäusern läuft vieles automatisch. Dort kümmert sich das Personal darum, einen Arzt zu rufen. Häufig wird auch direkt ein Bestattungsunternehmen informiert – vorausgesetzt, die Angehörigen haben zuvor eines angegeben. In diesem Fall müssen Familien meist nur noch einen Termin mit dem Bestatter vereinbaren um alles Weitere zu besprechen.

Viele Menschen sind in dieser Situation unsicher, welche Entscheidungen sie sofort treffen müssen. Tina Scheider sagt, es ist hilfreich, sich zunächst Gedanken über die gewünschte Bestattungsart zu machen. „Es ist gut, wenn man in der Familie kurz darüber spricht, in welche Richtung die Bestattung gehen soll“, erklärt sie. So fällt das erste Gespräch beim Bestatter leichter.

Viele organisatorische Aufgaben übernimmt später das Bestattungsunternehmen. Dazu gehören unter anderem Terminabsprachen mit dem Friedhof sowie mit dem Pfarrer oder Redner für die Trauerfeier. Auch viele formale Dinge können erst erledigt werden, wenn die Sterbeurkunde ausgestellt wurde. Wie lange dies dauert, kann je nach Standesamt unterschiedlich sein.

Für das erste Gespräch sollten Angehörige einige Unterlagen bereithalten. Dazu gehören der Personalausweis der verstorbenen Person sowie die Krankenversicherungskarte. Weitere Dokumente hängen vom Familienstand ab. Verheiratete benötigen zum Beispiel die Eheurkunde. Verwitwete brauchen zusätzlich die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Geschiedene benötigen ebenfalls die Eheurkunde sowie das Scheidungsurteil oder einen entsprechenden Nachweis der Scheidung. Ledige brauchen ihre Geburtsurkunde.

Viele Familien bringen außerdem ein Foto oder Kleidung der verstorbenen Person mit. Auf Wunsch kann die verstorbene Person, selbstverständlich in eigener und gewohnter Kleidung für die Abschiednahme gekleidet werden – für viele Angehörige ist es ein wichtiger und persönlicher Moment des Abschieds.

Gerade in dieser emotionalen Ausnahmesituation ist es Tina Scheider wichtig, dass Angehörige sich nicht allein gelassen fühlen. „Wenn Fragen auftauchen oder etwas unklar ist, können sich die Familien jederzeit bei uns melden.“ An dieser stelle ist es auch nochmal wichtig zu erwähnen, dass es keine unangebrachten, oder falschen Fragen gibt. Wenn ein geliebter Mensch geht, ist es Ihr höchster Anspruch, Angehörige so individuell wie nur möglich durch diese schwere Zeit zu begleiten.

Allem voran, ist es Ihnen wichtig den Hinterbliebenen, mit wärme und Verständnis, Sicherheit zu geben und ihnen möglichst viel Organisation abzunehmen. „Am schönsten, in dieser schweren Lebenslage ist es, wenn Angehörige nach dem Gespräch erleichtert gehen und wissen: Alles was geregelt und besprochen werden musste, ist jetzt geregelt. Jetzt können wir in frieden trauern und abschied nehmen“

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