Modellstadt-Streit geht weiter: Cottbus zieht vor BundesgerichtFoto © Madalina Todica's Images

Der Rechtsstreit um die „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“ geht in die nächste Runde. Die Stadt will eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Damit soll geprüft werden, ob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts noch einmal in einem Revisionsverfahren behandelt wird.

Doch was bedeutet „Modellstadt“ überhaupt? Der Name bezeichnet ein großes Programm zur Erneuerung der Cottbuser Innenstadt. Cottbus wurde 1991 als eine von mehreren Modellstädten in Ostdeutschland ausgewählt. Von 1992 bis 2020 wurden unter anderem Straßen, Plätze, öffentliche Gebäude, Grünanlagen und private Häuser saniert. Die Innenstadt sollte lebenswerter, moderner und wirtschaftlich stärker werden.

Steigt der Bodenwert eines Grundstücks durch solche öffentlich finanzierten Maßnahmen, müssen Eigentümer grundsätzlich einen Ausgleichsbetrag zahlen. Vereinfacht wird verglichen, welchen Wert der Boden ohne die Sanierung hätte und welchen Wert er danach erreicht. Berechnet werden darf nur der sanierungsbedingte Unterschied.

Genau um diese Bescheide wird gestritten. Das Oberverwaltungsgericht sah Fehler bei Unterlagen und der damaligen Wertermittlung. Betroffen ist zunächst eine Klage, rund 50 ähnliche Verfahren ruhen. Für Eigentümer heißt das: Noch ist nichts endgültig entschieden. Selbst aufgehobene Bescheide könnten nach einer Korrektur erneut verschickt werden.

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