Ein Urteil des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg könnte Folgen für einige Corona-Bußgelder in Cottbus haben. Das Gericht hat entschieden, dass Teile der damaligen Corona-Regeln ungültig waren. Deshalb fehlt bestimmten Bußgeldern heute die rechtliche Grundlage.
Betroffen sind zwei Zeiträume während der Pandemie: vom 2. bis 30. November 2020 sowie vom 8. bis 28. März 2021. In diesen Zeiten wurden in Cottbus insgesamt 40 Bußgeldverfahren eingeleitet. Davon stammen 31 Fälle aus dem November 2020 und 9 Fälle aus dem März 2021.
Eine automatische Rückzahlung der Bußgelder gibt es allerdings nicht. Stattdessen kann jeder Fall noch einmal geprüft werden. Dafür muss das Verfahren offiziell neu aufgerollt werden. Sprich eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Die Stadt Cottbus selbst kann diese Wiederaufnahme nicht beantragen. Sie wird aber die entsprechenden Akten an die Staatsanwaltschaft weiterleiten und dort anregen, die Fälle noch einmal prüfen zu lassen.
Wer in den genannten Zeiträumen ein Corona-Bußgeld bezahlt hat, kann auch selbst aktiv werden. Betroffene können einen Antrag stellen, damit ihr Fall erneut geprüft wird. Das geht über einen Rechtsanwalt oder direkt beim Amtsgericht Cottbus.
Im Antrag muss erklärt werden, warum der Fall noch einmal geprüft werden soll. Außerdem müssen mögliche Nachweise angegeben werden. Wird das Verfahren wieder aufgenommen, entscheidet das Gericht anschließend erneut über das Bußgeld.



